Abtreibungsgegner dürfen Flugblätter
ohne
Erlaubnis verteilen
W e i n h e i m (idea) –
Lebensschützer brauchen keine „Sondernutzungserlaubnis“, wenn sie
in deutschen Städten abtreibungskritische Flugblätter verteilen
wollen.
Darauf
weist der Vorsitzende der badischen Initiative „Nie wieder“, Klaus
Günter Annen (Weinheim bei Heidelberg), hin. Er hatte nach eigenen
Angaben Mitte November in Köln Flugblätter gegen die Tötung
ungeborener Kinder verteilt. Dabei hätten ihn Mitarbeiter des
Ordnungsamtes aufgefordert, das Verteilen einzustellen, sonst
werde eine Geldbuße verhängt. Beides – Verbot und Drohung –
geschahen unrechtmäßig. Annen hatte sich bei der Stadtverwaltung
beschwert. Diese bestätigte ihm Anfang Dezember, daß das Verteilen
von Handzetteln „keine erlaubnispflichtige Sondernutzung im Sinne
des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalens“ darstelle.
Deshalb werde kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Verteiler von Flugblättern müßten jedoch darauf achten, „daß es
nicht zu einer Verschmutzung des öffentlichen Straßenlandes
kommt“. Laut Annen drohen auch andere Städte Abtreibungsgegnern
mit Geldbußen, um sie am Verteilen von Flugblättern zu hindern.
Quelle: IDEA 16.12.2007
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