„Unheilbar Kranken sollte bei kritischster Beurteilung ihres
Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden.“ Von Leo G.
Schüchtern.

(Kreuz.net)
Am 1. September 1939 erklärte Reichskanzler Adolf Hitler
pflegebedürftigen und behinderten Deutschen den Krieg.
„Nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken sollte bei kritischster
Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden“.
Bis zum August 1941 fielen der anschließenden Mordaktion mehr als 70.000
Menschen zum Opfer.
Vorbereitet wurde die Aktion durch einen häßlichen Propagandafeldzug
gegen „Ballastexistenzen“ und „lebensunwerte Menschen“ im Sinne der
nationalsozialistischen Rassenhygiene.
Systematisiertes Eliminierungsverfahren
Mit Meldebögen erfaßte man zu Beginn der „Aktion Gnadentod“ in allen
deutschen Psychiatrieanstalten die Insassen und Langzeitpatienten nach
dem Grad ihrer Behinderung und Pflegebedürftigkeit.
Systemzuverlässige ärztliche Gutachter wurden mit der Selektion der
Patienten beauftragt.
Wer auf den Meldebögen als „pflegebedürftig“ oder „arbeitsunwillig“
qualifiziert wurde, galt als „lebensunwert“.
Auf dem Meldebogen wurde das mit einem „+“ eingetragen.
Als einmal ein entfernter Verwandter von Reichsmarschall Hermann Göring
(† 1946) auf die Todesliste gelangte, intervenierte Göring nach dem
Motto: Wer lebensunwert ist, bestimme ich.
Die gesammelten Daten wurden in der Organisationszentrale
„Tiergartenstraße 4“ in Berlin gesammelt.
Die sogenannte „T4-Zentrale“ ordnete auch die Einrichtung von
Tötungsanstalten an.
Diese entstanden in Brandenburg bei Berlin, Bernburg an der Saale,
Sonnenstein-Pirna bei Dresden, Hadamar bei Limburg, Grafeneck in
Württemberg und Hartheim/Linz in Österreich.
60 Patienten pro Tag
Rauch aus Hadamar
Im damals praktisch leerstehenden Landeskrankenhaus von Hadamar wurde
ein Tötungstrakt eingerichtet. Er bestand aus den Vorbereitungsräumen,
einer Gaskammer, einem Sezierraum und zwei Krematoriumsfluchten im
Keller.
Aus logistischen Gründen und um die Angehörigen irrezuführen schaffte
man die todgeweihten Patienten aus etwa dreißig Heilanstalten des
mittelwestlichen Bereiches des Reiches in neun Zwischenanstalten in der
Nähe der Kleinstadt Hadamar.
Aus diesen Anstalten brachten täglich drei Busse durchschnittlich
sechzig Patienten in die Tötungsanstalt.
Das Personal spielte den Kranken das Ritual einer Neuaufnahme vor, bevor
die Todgeweihten in den Keller „zum Duschen“ geführt wurden.
In die als Duschraum getarnte 14 Quadratmeter große Gaskammer preßten
die Pfleger bis zu sechzig Menschen. Sie wurden dann durch Kohlenmonoxyd
vergast.
Am Gashahn stand der Arzt Dr. Hans Bodo Gorgaß. Er war wie die meisten
Angestellten der Tötungsanstalt Mitglied der SA und der NSDAP.
Die beiden Bürovorsteher Christian Wirth und Gottlieb Hering – beruflich
Kriminalbeamte – nahmen obere SS-Ränge ein.
Nach 1942 wüteten sie in den Vernichtungslagern Treblinka, Belzec und
Sobibor in Polen.
Die Leichen der Ermordeten wurden in den beiden Krematoriumsöfen in den
Kellerräumen verbrannt. Vorher brach man den Toten die Goldzähne heraus.
Ausschnitt aus einem Propagandafilm der Nationalsozialisten
Das Zahngold hat die Firma Degussa eingeschmolzen. Es war folglich
Teil des sogenannten Nazigoldes, das zwecks Devisenbeschaffung an die
Schweiz verkauft
wurde.
Die Angehörigen der Ermordeten bekamen standardisierte Trostbriefe und
standesamtliche Totenscheine mit gefälschten Todesursachen – auf Wunsch
auch eine Urne mit Asche.
Meistens wurden die Habseligkeiten der getöteten Patienten von der
Anstalt einbehalten.
Gleiches Personal – andere Zielgruppe
Im Herbst 1941 stellte man die Gasmordaktion – unter anderem aufgrund
der mutigen Predigten des Münsteraner Bischofs Clemens August
Graf von Galen –
vorläufig ein.
Die beiden Krematoriumsöfen von Hadamar baute man ab, um sie „im Osten“
wieder zu verwenden.
Ein Teil des Hadamarer Personals wurde im Winter 1941/42 zu Einsätzen im
Rückraum des seit Juni 1941 begonnenen Krieges gegen die Sowjetunion
abkommandiert.
Mit den Ost-Deportationen der Juden im nationalsozialistischen
Zugriffsbereich knüpfte Hitlers Mordbürokratie direkt an die
Euthanasie-Gasmordaktion im Deutschen Reich an – teilweise mit dem
gleichen Personal.
Die Euthanasierungen waren auch der Probelauf für den Völkermord an
Zigeunern, Polen und Völkern im sowjetischen Machtbereich.
Die meisten Punkte, welche die sogenannte Holocaust-Ideologie für die
Einzigartigkeit der Judenmorde anführt, treten im Massenmord an den
Behinderten zu Tage:
Deportation von Patienten aus der Pflegeanstalt Liebenau (circa
1940)
Einer Gruppe von Menschen wurde allein wegen einer Eigenschaft –
Behinderung und Pflegebedürftigkeit – das Lebensrecht abgesprochen.
Für die Ermordung baute der braune Terrorstaat spezielle
Tötungseinrichtungen.
Die Mordaktionen wurden hochbürokratisch, fabrikmäßig und mit damals
modernster Logistik und Technik durchgeführt.
Die Leichen wurden nach Zahngold geplündert und wegen der Gehirne „für
Forschungszwecke“ seziert, bevor die Verbrennung die Spuren verwischen
sollte.
Die „Aktion Gnadentod“ besaß keine gesetzliche Grundlage und wurde mit
bürokratischen Falschinformationen und Geheimhaltungsbefehlen
verschleiert.
Was war die Grundlage für die Judenvernichtung?
Auf diese Weise stellt die Liquidierung von Behinderten die behauptete
unvergleichliche Einzigartigkeit der nationalsozialistischen
Judenmorde – und damit das
zivilreligiös
aufgeladene Holocaustkonzept – in Frage.
Auch das zweite Dogma der Holocaust-Ideologie wird durch den
rassenhygienisch motivierten Krankenmord in Frage gestellt:
Propagandisten der Holocaust-Ideologie behaupten, daß der Völkermord an
den Juden nur aufgrund eines „zweitausendjährigen Antisemitismus“
möglich gewesen und daß sogar ein „ewiger Judenhaß“ darin kumuliert sei.
Nach Meinung des US-Hetzautors Daniel Goldhagen war ein angeblicher
„eliminatorischer Antisemitismus der Deutschen“ Grundlage für das
Gelingen des jüdischen Völkermordes.
Doch die nationalsozialistischen Massenmorde an Kranken und
Pflegebedürftigen zeigen, daß diese trotz einer zweitausendjährigen
Zivilisation der christlichen Nächstenliebe, der personalen
Menschenwürde und des Tötungsverbotes durchgesetzt wurden.
In der Massenvernichtung der Behinderten zeigte sich der erschreckende
Zivilisationsbruch, die Menschen nach ihrem Rassewert und ihrer
ökonomischen Verwertbarkeit einzuschätzen.
Erst nachdem es Hitlers Mordbürokratie gelungen war, den Massenmord an
den Kranken mitten in Deutschland und relativ reibungslos durchzuführen,
ging man daran, die Juden im nationalsozialistischen Zugriffsraum zu
liquidieren.
Die Krankenmorde von 1939 bis 1941 waren somit Bedingung, Anstoß und
Vorbild für den nationalsozialistischen Massenmord an sechs Millionen
Juden.
© Bild Hadamar: Dioezesanarchiv Limburg
© Bild Euthanasie-Bus: Stiftung Liebenau